ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Mine Fotografie

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen Mine Fotografie (nachfolgend „Fotografin“) und ihren Auftraggebern.
  2. Die AGB gelten als anerkannt, sobald der Kunde den vereinbarten Shooting-Grundpreis entrichtet oder die Leistung in Anspruch nimmt.
  3. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die Fotografin hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  4. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

2. Vergütung, Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung erfolgt je nach Vereinbarung auf Stunden-, Tages- oder Pauschalbasis.
  2. Zusätzlich anfallende Kosten, insbesondere Reise- und Fahrtkosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Material- und Laborkosten sowie eventuelle Studiomieten, sind vom Kunden zu tragen.
    Fahrten ab einer Entfernung von mehr als 25 km vom Standort 31698 Lindhorst werden mit 0,50 € pro Kilometer berechnet. Für längere Strecken kann eine Pauschale vereinbart werden.
  3. Zahlungsmodalitäten:
    • Der Shooting-Grundpreis ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung per Vorkasse zu zahlen.
    • Bei Hochzeitsreportagen sind 30 % des vereinbarten Honorars binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt fällig. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage nach dem Hochzeitstermin zu zahlen.
    • Rechnungen für Bilddateien, Filme, Kollektionen oder Einzelprodukte sind sofort fällig, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der Rechnung.
  4. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche gelieferten Werke im Eigentum der Fotografin.
  5. Bei Zahlungsverzug ist die Fotografin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen sowie nach erfolgloser Mahnung ein Inkasso- oder Mahnverfahren einzuleiten. Ratenzahlungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

3. Stornierung und Terminänderungen

  1. Wird ein vereinbarter Termin aus Gründen abgesagt, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, ist diese berechtigt, die geleistete Anzahlung als Ausfallhonorar einzubehalten oder bis zu 50 % der vereinbarten Gesamtsumme zu berechnen.
  2. Bei Hochzeitsreportagen gelten folgende Stornierungsbedingungen:
    • Absage bis 14 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
    • Absage innerhalb von 7 Tagen vor dem Termin: 75 % des vereinbarten Honorars
      Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Stornierung.
  3. Kann der Kunde aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit oder höhere Gewalt) einen Termin nicht wahrnehmen, wird einmalig ein kostenfreier Ersatztermin angeboten. Bei weiteren Terminverschiebungen wird ein Ausfallhonorar von 50,00 € pro Verschiebung berechnet.
  4. Die Fotografin ist berechtigt, Termine aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt oder witterungsbedingte Ungeeignetheit) zu verschieben oder abzusagen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  5. Bei Hochzeitsreportagen kann auf Wunsch ein Ersatzfotograf organisiert werden. Eventuelle Mehrkosten trägt die Fotografin.

4. Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Sämtliche von der Fotografin erstellten Fotografien und Filmaufnahmen sind urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.
  2. Das Urheberrecht verbleibt ausschließlich bei der Fotografin. Eine Übertragung ist ausgeschlossen.
  3. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für private, nicht kommerzielle Zwecke.
  4. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere eine gewerbliche oder kommerzielle Verwendung, bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
  5. Die nicht-kommerzielle Veröffentlichung im Internet ist zulässig, sofern die Fotografin eindeutig als Urheberin genannt wird.
  6. Veränderungen, Bearbeitungen oder die Nutzung der Bilder als Vorlage für KI-generierte Inhalte sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Fotografin gestattet.
  7. Die Weitergabe der Bilddateien an Dritte ist – mit Ausnahme von Familienangehörigen – nicht erlaubt.
  8. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständigem Zahlungseingang auf den Kunden über.
  9. Der Kunde erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial im JPG-Format oder als Printprodukt. Die Herausgabe unbearbeiteter Dateien (RAW) ist ausgeschlossen.
  10. Die Speicherung oder Nutzung von Vorschaubildern oder unbearbeiteten Dateien ist untersagt.
  11. Die Fotografin ist berechtigt, eigene Werke für Werbe- und Präsentationszwecke zu verwenden (z. B. Website, Social Media, Portfolio). Eine Verwendung von Bildmaterial Dritter, also von Personen, die nicht Vertragspartner oder vertraglich freigegeben sind, ist ausgeschlossen. Für die Veröffentlichung von Bildern des Kunden oder Dritter bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

5. Künstlerische Freiheit

  1. Sofern keine konkreten Vorgaben vereinbart wurden, obliegt die Gestaltung der Aufnahmen der künstlerischen Freiheit der Fotografin.
  2. Dem Kunden ist der fotografische Stil bekannt. Reklamationen aufgrund stilistischer Besonderheiten (z. B. Licht, Schärfe, Farbgebung, Bildrauschen) sind ausgeschlossen.

6. Haftung

  1. Die Fotografin haftet nicht für die Verletzung von Persönlichkeits- oder Eigentumsrechten abgebildeter Personen oder Objekte, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Für den Verlust oder die Beschädigung digitaler Daten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars begrenzt.
  3. Eine Archivierung der Bilddaten erfolgt freiwillig und ohne Gewähr.
  4. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

7. Vertragsstrafen

  1. Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe der Bildwerke ist eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten Nutzungshonorars je Einzelfall zu zahlen.
  2. Bei fehlender oder fehlerhafter Urheberbenennung wird ein Zuschlag von 100 % des Nutzungshonorars erhoben.
  3. Wird kein Belegexemplar zur Verfügung gestellt, kann ein Zuschlag von 50 % des Nutzungshonorars verlangt werden.

8. Sonstige Regelungen

  1. Das Fotografieren oder Filmen durch den Auftraggeber und/oder Dritte während eines Shootings ist nur nach vorheriger Absprache gestattet.
  2. Digitale Dateien werden freiwillig für maximal drei Monate aufbewahrt.
  3. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

9. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
  4. Gerichtsstand ist – sofern gesetzlich zulässig – der Sitz der Fotografin.